- Der TOP 10 „Gemeindliche Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Abschnitt 1.2 Ratekau-Scharbeutz“ wird vorgezogen. Der Bürgermeister und Rechtsanwältin Frau D. John von der Kanzlei Günther aus Hamburg erläutern die Schwerpunkte der gemeindlichen Stellungnahme. Die Stellungnahme wird einstimmig beschlossen und beinhaltet viele Kritikpunkte an der Planung, vor allem die Baustellenabwicklung und die Sperrungen der Brücken muss verbessert werden.
- Bekanntgaben:
Die Dorfschaftsversammlung für Pansdorf findet am 23.06.25 in der Gymnastikhalle der Sporthalle Pansdorf, Techauer Weg 13 statt.
Die Gemeinde Ratekau hat der Stadt Bad Schwartau den gemeinsamen Bau einer Behelfsbrücke in der Kaltenhöfer Strasse vorgeschlagen. Damit soll erreicht werden, dass zumindest Fahrradfahrer sicher ohne den Umweg an der L 181, ohne abgegrenzten Fahrradweg, aus Sereetz nach Bad Schwartau gelangen können. Bisher gibt es keine Antwort aus der Stadt Bad Schwartau.
Die Unterlagen für den geplanten Umbau der Bahntrasse Lübeck-Kiel liegen der Gemeinde vor und werden bearbeitet.
Ein Mobilfunkmast wird an der Hemmelsdorfer Strasse aufgestellt.
- Der Entwurf zur Erweiterung des evangelischen Kindergartens „Sonnenstrahl“ wird vom Architekturbüro GPK Architekten GmbH vorgestellt. Sowohl der Entwurf als auch die Kostenübernahme werden von den Ausschussmitgliedern einstimmig beschlossen.
- Die gemeindliche Stellungnahme zum Regionalplan für den Planungsraum III in SH – Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025, wird von Herrn Weidlich der Firma PROKOM erläutert. Es erfolgt die Zustimmung zur Einreichung der Stellungnahme durch den Ausschuss.
- Durch Herrn Weidlich erfolgt auch die Vorstellung des Landesentwicklungsplanes zur Teilfortschreibung „Windenergie an Land“- Fortschreibung 2021 – zweiter Entwurf April 2025. Da die Landesplanung die Einwendungen des ersten Entwurfes der Gemeinde Ratekau weitestgehend umgesetzt hat, empfiehlt Herr Weidlich, dass die Gemeinde Ratekau keine Stellungnahme abgeben müsse. Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
- Der Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 „Karls Erlebnisdorf“ für eine Fristverlängerung bis zum 31.03.26 wird zugestimmt.
Isa Harling, 15.06.25